Mit der Novellierung des KiTaG fallen für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung künftig keine Elternbeiträge mehr an, wenn das Kind in einer Tageseinrichtung betreut wird, für die das Land Finanzhilfe nach dem KiTaG leistet.
Nach einigen Gesprächen freut es uns das auch wir unsere Plätze im Waldkindergarten beitragsfrei stellen können !!
Wir haben noch freie Plätze!!